Steuern sparen
Kosten, die du für deine berufliche Bildung aufbringst, kannst du gemäß gesetzlicher Vorgaben bei deiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Hierfür ist kein gesonderter Antrag erforderlich, du tätigst die Angaben lediglich umfassend und vollständig im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung.
Damit du alle relevanten Kosten berücksichtigst, ist es ratsam, vorab mit einem fachkundigen Steuerberater oder deinem Ansprechpartner beim Finanzamt zu sprechen. Sie erteilen Auskünfte über die Höhe der Abzüge, sodass du bereits im Vorfeld damit kalkulieren kannst. Zu den Aufwendungen, die als Werbungskosten steuerlich absetzbar sind, zählen beispielsweise Gebühren für Lehrgänge, Seminare oder Prüfungen sowie Kosten für Fachmaterial, Fahrtkosten, Sachmittel (z. B. Rechner, Software), Übernachtungen in Hotels oder Herbergen sowie Verpflegungskosten.
Über die Fernstudiengebühren, die du für Aus- und Weiterbildungen am DeLSt entrichtest, erhältst du jederzeit auf Wunsch eine Bescheinigung, die du deiner Steuererklärung als Anlage beifügen kannst. Als Fortbildung im Sinne der Finanzverwaltung gilt jede beruflich veranlasste Aus- oder Weiterbildung, die du nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung oder eines Studiums absolvierst. Darunter fallen Umschulungen, ein Zweitstudium sowie Fortbildungen innerhalb eines Unternehmens.
Die Kosten dafür können unbegrenzt geltend gemacht werden.