Wichtige Steuern eines Unternehmens – welche gibt es?

Als Inhaber oder Geschäftsführer eines Unternehmens warten die unterschiedlichsten Steuern, die an das Finanzamt oder an Gemeinden abzuführen sind. Heute erhalten Sie hier einen Überblick über die Steuern, welche Sie als Unternehmer beachten müssen.

Unternehmenssteuern - hier bekommen Sie alle Informationen!

Dieser Beitrag zeigt Ihnen die Wichtigkeit der Umsatzsteuer, der Gewerbesteuer, der Lohnsteuer und der Körperschaftsteuer

Eine Steuer, welche fast jeder Unternehmer, der nicht der Kleinunternehmerregelung unterliegt, abführen muss, ist die Umsatzsteuer. Diese wird fällig mit der Generierung von Umsatz. Also nicht mit der Begleichung der eigentlichen Rechnung. Die Umsatzsteuer kann mit der bereits gezahlten Vorsteuer verrechnet werden. Aber die Begleichung ist wichtig, wenn keine Kleinunternehmerregelung vorliegt, weil es sich um eine Bringschuld handelt. Sprich: Das Finanzamt fordert dazu erst auf, wenn die Steuerschuld bereits eingetreten ist. In Deutschland liegt der Steuersatz entweder bei 19 Prozent, bei 7 Prozent oder bei 0 Prozent.

Wenn eine Tätigkeit als Gewerbetreibender vorliegt, als zum Beispiel ein Handel oder Gewerbe mit einem Geschäft oder eine Dienstleistung, die nicht den freien Berufen unterliegt, muss ebenfalls Gewerbesteuer abgeführt werden. Diese ist unabhängig von den persönlichen Verhältnissen des Geschäftsführers oder Inhabers, da die Gewerbesteuer einzig und allein den Gewerbebetrieb besteuert. Konkreter formuliert handelt es sich um einen im Inland betriebenen Gewerbebetrieb. Ein Gewerbe im Ausland zählt somit nicht zur Gewerbesteuer in Deutschland. Die Berechnung ist komplex und richtet sich ebenfalls nach dem Hebesatz der Gemeinden. So sind Großstätte teurer in der Gewerbesteuer, als Vororte.

Wichtig ist immer die korrekte Berechnung und (selbstverständlich) die korrekte Zahlung der Lohnsteuer an das Finanzamt für die Mitarbeiter. Wird die Steuer nicht korrekt berechnet oder erst gar nicht abgeführt, hat dies auch Konsequenzen für den Mitarbeiter. Die Lohnsteuer ist die Vorauszahlung der Einkommensteuer auf den gezahlten Lohn des Mitarbeiters, damit der Mitarbeiter am Ende vom Jahr nicht alle Lohnsteuer zahlen muss und diese das Jahr über sparen muss. Der Satz der Lohnsteuer richtet sich nach dem Bruttolohn und ist daher unterschiedlich hoch.

Bei einer Kapitalgesellschaft, also zum Beispiel eine GmbH oder eine UG (haftungsbeschränkt) wird zudem die Körperschaftsteuer fällig. Die Körperschaftsteuer besteuert die Körperschaften, also unter anderem die Kapitalgesellschaften und wirkt im Grunde, wie die Einkommensteuer, nur eben für Körperschaften. Der aktuelle Steuersatz liegt bei 15 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5 Prozent.

Als Inhaber oder Geschäftsführer eines Unternehmens – und ist es noch so klein – muss an vieles gedacht werden. Die Steuern und deren Zahlung sind hierbei enorm wichtig. Natürlich gibt es in dem Zusammenhang noch weitere Steuern, die zu berücksichtigen sind. Aber jetzt kennen Sie die vielleicht wichtigsten Steuern und wissen, dass Sie auf diese achten müssen.

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