Vertragsfreiheit – was bedeutet das?
In diesem Magazinbeitrag erfahren Sie, welche Grundsätze der Vertragsfreiheit es in Deutschland gibt und ob diese Vertragsfreiheit nicht in manchen Bereichen doch eingeschränkt wird.
Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes beschreibt die Handlungsfreiheit. Hier ist zu lesen: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt“ (Art. 2 Abs. 1 GG). Aber was bedeutet dieser Artikel in dem täglichen Umgang?
Im Grunde kann jeder Mensch Verträge abschließen, aber auch unterlassen. Dies wird auch als Abschlussfreiheit bezeichnet. Gleichzeitig können die Vertragspartner die Inhalte des Vertrags frei bestimmen und sind nicht an formale Kriterien gebunden. Es sei denn das Gesetz, zum Beispiel das BGB schreibt etwas anders vor. Dies könnte zum Beispiel die Kündigungsfrist betreffen. Hier ist dann auch schon die erste Beschränkung der Vertragsfreiheit genannt.
Außerdem haben die Vertragsparteien eine Formfreiheit, wenn andere Gesetze nicht eine bestimmte Form vorschreiben. So kann zum Beispiel die Schriftform für bestimmte Verträge durch das BGB vorgegeben sein. Die Grenzen der Vertragsfreiheit liegen vor allem in dem allgemeinen Verbot der Gesetzeswidrigkeit (vgl. § 134 BGB). Weil dieses Rechtsgeschäft verboten ist, kann auch kein Vertrag darüber geschlossen werden.
Ein weiteres Beispiel ist die Sittenwidrigkeit (vgl. § 138 BGB). Wenn die Sittenwidrigkeit vorliegt, ist das Rechtsgeschäft nichtig und kann daher vertraglich nicht geregelt werden. Zudem gibt es einige gesetzliche Vorschriften des Verbraucherschutzes, die dann eine vertragliche Regelung ebenfalls untersagen.
Wenn somit kein Gesetz die Grundsätze der Vertragsfreiheit behindern oder untersagen so liegen drei Grundsätze vor:
- Abschlussfreiheit,
- Inhaltsfreiheit und
- Formfreiheit.
Zu prüfen ist zunächst, ob nicht eine Form, ein Inhalt oder eine Abschlussart vom Gesetz vorgeschrieben ist, um sicher zu gehen, dass die Grundsätze der Vertragsfreiheit vorliegen.
Zusammenfassung
In diesem Magazinbeitrag haben Sie die drei Grundsätze der Vertragsfreiheit und einige Begrenzungen dieser Grundsätze kennen gelernt. Sie wissen jetzt, wie Sie die Grundsätze der Vertragsfreiheit überprüfen können.
Autor des Magazinbeitrages
Jennifer Safran
- M.A. Erwachsenenbildung
- B.A. Wirtschaft
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