Körperschaftsteuer – was ist das?
Die Körperschaftsteuer müssen alle Körperschaften bezahlen.
In diesem Magazinbeitrag erfahren Sie, um was handelt es sich bei Körperschaften handelt und welche Unternehmen oder Personen wann die Körperschaftsteuer abführen müssen.
Die Körperschaftsteuer fällt unter die Einzelsteuergesetze und ist damit im Körperschaftsteuergesetz – kurz KStG verankert.
Wie bereits in der Einleitung erwähnt müssen alle Körperschaften die Körperschaftsteuer begleichen. Körperschaften, im Sinne dieses Gesetzes, sind
- rechtsfähige und nicht rechtsfähige Gesellschaften,
- Personenvereinigungen und
- Vermögensmassen sowie
- Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
Die Arten von juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist hier am relevantesten. Schließlich handelt es sich dabei um die GmbH, die AG und die UG. Zudem zählen auch noch Erwerbsgenossenschaften und Versicherungsvereine dazu. Jedoch sind im Zusammenhang mit den meisten Prüfungen die GmbH, die AG und die UG am wichtigsten.
Die Körperschaftsteuer besteuert das Einkommen der Körperschaften. Die Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen eines abgelaufenen Kalenderjahres (vgl. § 8 KStG). Das heißt, dass jeweils nach dem laufenden Kalenderjahr die Körperschaftsteuer ermittelt und dann abgeführt werden muss. Die eigentliche Berechnung ist recht komplex. Dies wird in einem anderen Beitrag erläutert.
Genau, wie bei der Einkommensteuer wird zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht unterschieden. Voraussetzung für die unbeschränkte Steuerpflicht ist der Aufenthalt der Geschäftsleitung oder der Sitz des Unternehmens im Inland. Wenn es keinen inländischen Firmensitz oder keine inländische Geschäftsleitung gibt, wird von einer beschränkten Steuerpflicht gesprochen.
Seit dem 01.01.2008 beträgt der Körperschaftsteuersatz 15 Prozent. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag.
Zusammenfassung
In diesem Magazinbeitrag haben Sie gelernt was die Körperschaftsteuer ist, wann diese abgeführt werden muss und wie hoch der Prozentsatz ist. Auf die Berechnung wird in einem weiteren Magazinbeitrag eingegangen.
Autor des Magazinbeitrages
Jennifer Kölsch
- M.A. Erwachsenenbildung
- B.A. Wirtschaft
Quellenangaben (Stand: 04.2019)
von Deutsches eLearning Studieninstitut