Erlaubt und gefördert – Weiterbilden trotz Kurzarbeit

Nutzen Sie die Zeit der Kurzarbeit um sich währenddessen weiterzubilden und von finanziellen Vorteilen zu profitieren.

Eine Teilnahme an beruflichen Weiterbildungen ist trotz Kurzarbeit möglich. Qualifizierungsmaßnahmen, die bereits vor der Kurzarbeit begonnen wurden, dürfen währenddessen weitergeführt werden.

Fördermittel bei Kurzarbeit

Bis zum 30. Juni 2021 übernimmt die Agentur für Arbeit für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt haben, die Sozialversicherungsbeiträge vollständig. Ab dem 01. Juli bis einschließlich 31. Dezember 2021 werden 50 % der Beiträge erstattet.

Für Unternehmen mit Mitarbeitern in Kurzarbeit, die eine Weiterbildung absolvieren, werden auch die restlichen 50 % erstattet, sofern die Kurzarbeit vor dem 30. Juni 2021 begann. Dies gilt bis zum 31. Juli 2023.

Die Regelung betrifft Fortbildungen, die während der Kurzarbeit beginnen und mehr als 120 Stunden umfassen. Maßnahme und Träger müssen zugelassen sein, auch förderfähige Abschlüsse nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) fallen darunter. Abhängig von der Betriebsgröße können Lehrgangskosten erstattet werden, allerdings nicht für förderfähige Weiterbildungen gemäß AFBG.

Ihr Anspruch auf Kurzarbeitergeld bleibt während einer Weiterbildung bestehen. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung Kompetenzen für den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt, an die Gegebenheiten des Unternehmens angepasst ist und dass ein Abbruch oder Aufschub der Weiterbildung jederzeit möglich ist, sofern die Situation des Unternehmens dies erfordert.

Trotz Kurzarbeitergeld gibt es verschieden Fördermöglichkeiten die genutzt werden können. Dazu gehören das Aufstiegs-BAföG, der Bildungsgutschein, die Bildungsprämie oder die Unterstützung nach dem Qualifizierungschancengesetz.

Zusammenfassung

Die Zeit der Kurzarbeit eignet sich ideal für Unternehmen und Mitarbeiter, um nach der Krise frisch geschult durchzustarten und währenddessen finanzielle Vorteile zu nutzen! Unsere Studienbetreuung informiert Sie gerne über Voraussetzungen und Antragsverfahren.





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