Einkommenssteuer – Wie erfolgt eine korrekte Berechnung des zu versteuernden Einkommens?

In vielen IHK-Abschlüssen wird immer wieder gefordert, dass Sie das zu versteuernde Einkommen berechnen sollen. In diesem Beitrag zeige ich Ihnen, was das zu versteuernde Einkommen ist, wie die Berechnung erfolgt und wo Sie dies nachlesen können. Schließlich müssen Sie sich dann vielleicht nicht alles haarklein merken. Ein Vorteil bei der Prüfung!

Was ist das zu versteuernde Einkommen? - hier bekommen Sie alle Informationen!

Im ersten Teil möchte ich Ihnen gerne erläutern, was das zu versteuernde Einkommen ist. Der Begriff an sich hört sich sehr einfach an und ist genau das, was er ausdrückt: Nämlich das zu versteuernde Einkommen. Sprich: Es handelt sich dabei um das Einkommen, was bei der Einkommenssteuer angegeben werden muss und in der Folge dann mit der Einkommenssteuer besteuert wird.

Jetzt ist das bei einem Angestellten, der sonst keine Ausgaben hat vielleicht noch einfach. Die Lohnsteuer wird (fast) automatisch am Gehalt abgezogen und dadurch wird die Einkommensteuer praktisch schon bezahlt. Durch die Abgabe der Steuer wird dies lediglich bestätigt. So zahlen Angestellte ihren Anteil der Einkommensteuer bereits mit dem Gehalt.

Jetzt gibt es aber noch 6 weitere Einkünfte. Gerade wenn mehrere Einkunftsarten vermischt werden und ein Angestellter zum Beispiel noch ein Kleingewerbetreibende hat und eventuell noch seine Eigentumswohnung vermietet, dann wird es spannend. So wird auch das zu versteuernde Einkommen bei jedem Bürger anders ermittelt, je nachdem welche Einkunftsarten derjenige hat.

Die eigentliche Berechnung ergibt sich aus § 2 des Einkommensteuergesetzes. Dies ist jedoch nicht einfach raus zu lesen, weil die Begriffe recht versteckt sind.

So werden zunächst alle Einkunftsarten zusammengerechnet. Das ergibt dann die Summe der Einkünfte.

Im nächsten Schritt werden der Altersentlastungsbetrag, der Freibetrag für Alleinerziehende und der Freibetrag für Land- und Forstwirtschaft von der Summe der Einkünfte abgezogen. Dies ergibt dann den Gesamtbetrag der Einkünfte.

Von dem Gesamtbetrag der Einkünfte werden der Verlustabzug, die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen abgezogen, was dann das Einkommen darstellt.

Im letzten Schritt wird der Freibetrag für Kinder davon abgezogen und schon erhalteb Sie das zu versteuernde Einkommen.

Suche Sie bitte die jeweiligen Begriffe aus § 2 des EStG heraus. Das hilft Ihnen dann bei Ihrer Prüfung!

In diesem Beitrag haben Sie gelernt, wie sich das zu versteuernde Einkommen zusammensetzt und wie die Berechnung davon erfolgt. In der Prüfung ist es wichtig, dass Sie dieses Schema kennen, damit Sie das zu versteuernde Einkommen korrekt berechnen können.

Quellenangaben (Stand: 10.2018)

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