Ziele des betrieblichen Ausbildungsplanes
Im Modellversuch Berliner Ausbildungsqualität in der Verbundausbildung (BAQ) wurden einige Qualitätsbausteine definiert, die auch für jede andere Form der Ausbildung zur Qualitätssicherung herangezogen werden können.
Ein ganz wesentliches Ziel der Ausbildung im Allgemeinen und des Ausbildungsplans im Speziellen ist der Qualitätsbaustein Integration und Bindung.
Darunter ist zu verstehen, dass die Auszubildenden im Laufe ihrer Ausbildungszeit so an die betriebliche Arbeitswelt herangeführt und in die betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozesse eingebunden werden, dass sie sich als akzeptierter und anerkannter Bestandteil der Belegschaft sehen und wahrnehmen.
Der Gesetzgeber beschreibt in der Ausbildungsordnung eines der wesentlichen Ziele, die für Ausbildende und Auszubildende gleichermaßen bedeutend sind. Der Zweck der Abschlussprüfung besteht darin, festzustellen, ob der Auszubildende die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat.
Mit dieser Prüfung soll der Nachweis erbracht werden, dass der Auszubildende die dafür erforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.
Das Ziel der Anstrengungen aller Beteiligten in der Ausbildung ist, dass am Ende der Ausbildungszeit, wenn die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt wurde, eine Übernahme als vollwertige und volleinsetzbare Fachkraft steht.
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