Wille
Der Wille ist der innere Tatbestand einer Willenserklärung, der fehlerfrei gebildet werden muss. Ob der Wille korrekt gebildet wurde, wird in drei Schritten geprüft. Erst einmal muss der Erklärende das Bewusstsein aufweisen, dass er überhaupt handelt. Dieses wird Handlungswillen genannt. Hierzu ist ein Erklärungsbewusstsein, auch Erklärungswille genannt, vonnöten. Das heißt, der Handelnde muss den Willen zu irgendeiner rechtlich erheblichen Erklärung haben. Letztlich muss noch der Geschäftswille hinzutreten, bei dem der Erklärende selber das Bewusstsein aufweisen muss, das konkrete Geschäft abzuschließen.
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