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Verzeichnis der Ausbildungsberufe

Das BiBB hat die gesetzliche Aufgabe ein Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe zu führen und zu veröffentlichen (§ 90 Abs. 3 Nr. 3 BBiG).

Die Ergebnisse der Arbeiten zur Entwicklung beziehungsweise Modernisierung von Ausbildungsberufen werden jährlich publiziert – in Buchform oder als PDF-Version. Im Vorwort zur aktuellen Ausgabe wird darauf hingewiesen, dass es derzeit 330 anerkannte Ausbildungsberufe gibt. Das duale Ausbildungssystem bietet damit, in fast allen Bereichen von Wirtschaft und Handel, Ausbildungsgänge an.

Wenn Sie sich erstmals mit dem Thema Berufsausbildung befassen und mitzuentscheiden haben, welche Ausbildungsberufe beziehungsweise welchen Ausbildungsberuf Sie in ihrem Betrieb ausbilden und anbieten wollen, ist dieses Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe für Sie von enormer Wichtigkeit.

Allein durch die beachtliche Anzahl der Ausbildungsberufe ist dieses Verzeichnis für Sie wie ein Kompass, der Sie genau zu den Ausbildungsberufen führt, die für ihren Betrieb in Frage kommen können. Zu Recht spricht das BiBB von einem Standard-Nachschlagewerk.

Hier eine kurze Auflistung über einige Inhalte dieses Verzeichnisses. Sie finden dort:

  • alle staatlich anerkannten Ausbildungsberufe im Dualen System;
  • die in der Erprobung befindlichen, die aufgehobenen und geänderten Berufe;
  • eine Aufstellung sämtlicher zuständiger Stellen nach dem BBiG. Beispielsweise finden Sie welche Handwerkskammer oder IHK für welchen Ausbildungsberuf die zuständige Stelle ist und alle zuständigen Stellen mit kompletten Kommunikationsdaten für die Kontaktaufnahme;
  • die Arbeiten zur Ordnung der beruflichen Bildung im nichtschulischen Bereich;
  • die gültigen Rechtsgrundlagen;
  • die Ausbildungsordnungen.

Wie kommt es überhaupt dazu, dass Ausbildungsberufe entstehen, geändert werden oder verschwinden?

Die Entwicklung neuer Ausbildungsordnungen beziehungsweise die Anpassung bestehender Vorschriften läuft nach einem geregelten Verfahren ab. Bund und Länder haben dabei vereinbart, die Verfahrensdauer auf etwa ein Jahr zu begrenzen.

An der Planung und Vorbereitung neuer oder zu modernisierender Ausbildungsberufe wirken alle – an der beruflichen Bildung – Beteiligten mit:

  • Arbeitgeber, Unternehmen und Kammern
  • Arbeitnehmer, Gewerkschaften
  • Einzelne Bundesländer
  • Der Bund

Die Gewerkschaften haben über das Betriebsverfassungsgesetz beziehungsweise das Personalvertretungsgesetz weitgehende Mitgestaltungsrechte bei der Durchführung der beruflichen Bildung (§§ 96 ff. BetrVG).

Die Arbeitgeberverbände sind die Interessenvertreter, der meist privatwirtschaftlich organisierten Betriebe, in denen die berufliche Ausbildung erfolgt.

Wie wirkt das BiBB hier mit? Wie ist es eingebunden?

Dazu gibt es einen eindeutigen gesetzlich geregelten Auftrag:

„… nach Weisung des zuständigen Bundesministeriums an der Vorbereitung von Ausbildungsordnungen und sonstigen Rechtsverordnungen … mitzuwirken.“ (§ 90 Abs. 3 Nr. 1 BBiG)

Nur durch diese kontinuierliche Aufgabenstellung können die Ausbildungsordnungen den sich stetig wandelnden Anforderungen der Arbeitswelt angepasst und gerecht werden.

In der Umsetzung bedeutet dies:

  • das BiBB ist das Entwicklungszentrum für neue Ausbildungsordnungen und ist auch gleichzeitig die Plattform für den Austausch mit den Sozialpartnern;
  • ferner unterstützt das BiBB durch Forschung und Entwicklung die Abstimmung und letztendlich Einigung über neue Ausbildungskonzepte zwischen den beteiligten Parteien;
  • es gestaltet den Prozess der Erarbeitung von Ausbildungsordnungen;
  • wirkt mit bei der Abstimmung mit den schulischen

Rahmenlehrplänen der einzelnen Bundesländer.

Die Forschungsarbeit des BiBB bildet eine der Voraussetzungen, dass die Ausbildungsordnungen entsprechend den wirtschaftlichen, technischen und gesellschaftlichen Veränderungen entweder neu gestaltet, überarbeitet und angepasst werden.  

Das BiBB arbeitet dabei gemeinsam mit sachverständigen Vertretern aus der beruflichen Praxis zusammen, die von Arbeitgeber- und Gewerkschaftsseite entsandt werden.

Das gesamte Verfahren lässt sich in drei Schritten zusammenfassen:

Festlegen von Eckwerten für die Ausbildungsordnung und Vorlage beim Verordnungsgeber (Fachministerium), diese Vorschläge können unterschiedlich entstehen

  1. Ein Expertenkreis erarbeitet einen Entwurf (Eckwerte) für Vorschriften, die zuvor in der Ausbildungspraxis über Monate entwickelt und erprobt wurden und sich letztendlich bewährt haben
  2. Aufgrund von Ergebnissen von Forschungsprojekten oder Gutachten des BiBB
  3. Auf Weisung durch das zuständige Fachministerium

 Erarbeitung und Abstimmung

  1. Erarbeitet werden der Paragraphenteil (Ausbildungsberufsbezeichnung, Ausbildungsberufsbild, Prüfungsanforderungen unter anderem) und der Ausbildungsrahmenplan (sachliche und zeitliche Gliederung)
  2. Abstimmung eines Rahmenlehrplans für den Berufsschulunterricht seitens der Sachverständigen von Bund und Ländern
  3. Abgestimmter Entwurf geht an den Hauptausschuss des BiBB
  4. Nach Zustimmung erfolgt eine Empfehlung an die Bundesregierung die neue beziehungsweise geänderte Ausbildungsordnung zu erlassen

Erlass der Verordnung

  1.  Bund-Länder-Koordinierungsausschuss (KoA) stimmt den Ausbildungsordnungen/Rahmenlehrplänen zu
  2. Das zuständige Ministerium erlässt die Ausbildungsordnung – nach Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung. Als Datum des Inkrafttretens wird in der Regel der Beginn des folgenden Ausbildungsjahres festgelegt, zum Beispiel 01. August
  3. Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

 

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