Urheberrecht
Das Urheberrecht bezeichnet zunächst das subjektive und absolute Recht, das die ideellen und materiellen Interessen des Urhebers an seinem Geisteswerk schützt. Als objektives Recht umfasst es die Summe der Rechtsnormen der Bundesrepublik Deutschland, die das Verhältnis des Urhebers und seiner Rechtsnachfolger zu seinem Werk regeln; es bestimmt Inhalt, Umfang, Übertragbarkeit und Folgen der Verletzung des subjektiven Rechts.
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