Unternehmensformen
Mit der Wahl der Rechtsform stellen Sie auch die Weichen für die steuerliche Behandlung Ihres unternehmerischen Wirkens.
Wenn Sie sich als selbständiger Unternehmer am Wirtschaftsleben beteiligen wollen, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:
Einzelunternehmer
Allein einen gewerblichen Betrieb eröffnen, beziehungsweise eine freiberufliche oder andere selbständige Tätigkeit aufnehmen (Einzelunternehmer);
Personengesellschaft
Gemeinsam mit anderen ein Unternehmen gründen oder erwerben, als Gesellschafter einer Personengesellschaft (OHG, KG oder GbR);
Kapitalgesellschaft
Allein oder mit anderen eine Kapitalgesellschaft gründen beziehungsweise Anteile daran erwerben (UG, GmbH oder AG) und als gesetzlicher Vertreter dieser Gesellschaft unternehmerische Entscheidungen treffen.
Hinweis Kapitalgesellschaften (z. B. die GmbH) werden von Existenzgründern gern gewählt, um die persönliche Haftung vollständig auszuschließen. Sofern ein Kredit zur Gründungsfinanzierung aufgenommen wird, ist dies im Regelfall nicht möglich. Die finanzierenden Banken verlangen, unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens, bei Krediten die Übernahme der persönlichen Haftung (bei Verheirateten in der Regel beider Ehepartner). |
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