Stufenausbildung
Im Rahmen der letzten umfangreichen Modifizierung des BBiG vom 23. März 2005 wurde die Stufenausbildung als eine weitere Organisationsform in der Berufsausbildung aufgenommen (§ 5 Abs. 2). In der Ausbildungsordnung können nun auch aufeinander aufbauende Stufen der Berufsausbildung festgelegt werden.
Gemäß diesem Paragraphen besteht nun durch den Gesetzgeber die Wahlmöglichkeit, die Berufsausbildung in sachlich und zeitlich besonders geordneten und aufeinander aufbauenden Stufen durchzuführen.
Einer Grundausbildung auf breiter Basis folgt eine abgestufte und spezieller werdende Ausbildung mit Abschlussmöglichkeiten nach jeder absolvierten Stufe.
Zusätzlich gibt es noch die Modelle, die im Rahmen des dualen Studiums möglich sind.
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