SGB XI
Das SGB XI ist das passende Gegenstück zum SGB V, jedoch nur für die gesetzliche Pflegekasse.
Auch in diesem Gesetzbuch wird zunächst der Anspruchsberechtigte Personenkreis definiert und im Anschluss der Leistungsumfang der Pflegeversicherung (zum Beispiel Pflegestufen, Betreuungsleistungen, vollstationäre Pflege etc.) aufgezählt. Damit stellt das SGB XI die Säulen der Pflegeversicherung dar.
Sie möchten mehr über dieses Thema erfahren? Dann empfehlen wir Ihnen die Weiterbildung "Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)", in der dieses Thema ausführlich behandelt wird.
Es gibt keine Einträge mit diesem Anfangsbuchstaben.