SGB VI
Dieses Regelwerk definiert die Aufgaben und Möglichkeiten der gesetzlichen Rentenversicherung.
Der Rentenversicherungsträger hat neben der Verpflichtung die Absicherung von Personen im Alter (Altersrente) sicherzustellen, vor allem auch die Verpflichtung, finanzielle Folgen aus Invalidität (zum Beispiel Erwerbsunfähigkeit) zu tragen.
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