SGB IX
Das SGB IX sieht Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen vor.
Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.
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