A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Schwerbehindertenvertretung (SBV)

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) hat in einem Betrieb die Teilhabe von schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben zu fördern und deren Interessen zu vertreten. Geregelt wird dies gemäß § 95 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – SGB IX.

Ab wann ist eine SBV für Ihren Betrieb relevant?

Ab fünf schwerbehinderten Beschäftigten, die nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, besteht ein Rechtsanspruch, im Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung und ihre Vertretung zu wählen (§ 94 Abs. 1 SGB IX).

 

Sie möchten mehr über dieses Thema erfahren? Dann empfehlen wir Ihnen die Online-Ausbildung "Ausbildung der Ausbilder IHK - AdA-Schein", in der dieses Thema ausführlich behandelt wird.

    Es gibt keine Einträge mit diesem Anfangsbuchstaben.