Rechtsgeschäfte
Das Rechtsgeschäft ist ein zentrales Instrument, um eine Rechtsbeziehung zu begründen oder zu gestalten. Dieses besteht aus einer oder mehrerer Willenserklärungen und gegebenenfalls weiteren rechtlich relevanten Verhaltensweisen.
Je nachdem wie viele Willenserklärungen für die Begründung eines Rechtsgeschäfts notwendig sind, wird zwischen einseitigen und mehrseitigen Rechtsgeschäften unterschieden. Der Vertrag ist hierbei der Prototyp des mehrseitigen Rechtsgeschäfts. Die nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick über die Arten von Rechtsgeschäften.
Beispiel Bei Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages im Fitnessstudio, werden zwischen F und S mehrere Willenserklärungen abgegeben. F gibt die Willenserklärung ab, die Mitgliedschaft für ein Jahr gegen Entgelt einzuräumen. S hingegen gibt eine Willenserklärung mit dem Inhalt ab, die Mitgliedschaft eingehen zu wollen und das Entgelt zu zahlen. Damit liegt ein mehrseitiges Rechtsgeschäft vor. |
Ein- und mehrseitige Rechtsgeschäfte
Bei den einseitigen Rechtsgeschäften ist keine weitere Person zur Begründung des Rechtsgeschäfts notwendig. Damit ein einseitiges Rechtsgeschäft wirksam wird, kann es jedoch sein, dass die Erklärung einem anderen zugehen muss, damit das Rechtsgeschäft seine Wirkung entfaltet. Eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige einseitige Willenserklärung, die dem Vertragspartner zugehen muss, damit die diese wirksam ist. Ein Testament wiederum muss niemanden zugehen, damit dieses wirksam ist. Es ist somit eine einseitige und nicht-empfangsbedürftige Willenserklärung.
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