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Mischkalkulation

Auch: Ausgleichskalkulation; eine Kalkulation, bei der die Verkaufspreise für einzelne Produkte vorrangig von verschiedenen marktstrategischen Absichten bestimmt werden. Eine unzulässige Mischkalkulation kann vorliegen, wenn unangemessen niedrige Einheitspreise (EP) für Teilleistungen kalkuliert werden, häufig wird dies im Submissionsgeschäft als Wettbewerbsverzerrung bemängelt.

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