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Lohn- und Gehaltsabrechnungen

Mit einem Arbeitnehmer wird das sogenannte Bruttoarbeitsentgelt vereinbart. Nach diversen Abzügen ergibt sich für den Arbeitnehmer das Nettoentgelt. Diese Abzüge werden vom Arbeitgeber einbehalten und an die zuständigen Stellen abgeführt.

Abgaben an das Finanzamt:

  • Lohnsteuer,
  • Solidaritätszuschlag,
  • evtl. Kirchensteuer.

Abgabe an die Krankenkasse (= Sozialversicherungsbeiträge):

  • Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung 
  • Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung
  • Beitrag zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung 
  • Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung

Ein Arbeitgeber hat zusätzlich zu dem Bruttoentgelt noch die Arbeitgeberanteile der Sozialabgaben zu begleichen. Der Lohnaufwand für den Arbeitgeber liegt bei rund 20-25 % über dem Bruttoentgelt.

Aufgrund häufiger gesetzlicher Änderungen und einzuhaltender Termine (z. B. monatliche Meldung des Arbeitnehmerentgeltes bei der Krankenkasse) wird empfohlen, diese Tätigkeit an einen externen Dienstleister zu übertragen. Es existiert zwar eine Vielzahl von Softwareprogrammen zur Erstellung von Lohn- und Gehaltabrechnungen auf dem Markt, allerdings ist diese Tätigkeit sehr zeitaufwendig.

 

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