Leitender Angestellter
Mitarbeiter, die nach Arbeitsvertrag und Stellung im Betrieb zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt sind und nicht unbedeutende Generalvollmacht oder Prokura haben oder sonstige, für den Betrieb bedeutende Aufgaben wahrnehmen und frei von Weisungen sind.
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