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Insolvenz

Beispiel

Die Bücherei des G ist insolvent. Der G muss daher einen Insolvenzantrag stellen und die Bücherei wird durch einen Insolvenzverwalter abgewickelt.

Das Gesellschaftsrecht ist eng mit dem Insolvenzrecht verknüpft. Insbesondere in der Insolvenzordnung (InsO) sind die Regelungen zur Insolvenz enthalten. Ein Grund zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens liegt bei Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) vor. Ferner kann bei juristischen Personen ebenfalls eine Überschuldung (§ 19 InsO) eine Insolvenz nach sich ziehen. Die Folgen eines Insolvenzverfahrens auf eine Gesellschaft ergeben sich direkt aus den einschlägigen Normen zu der jeweiligen Gesellschaftsform. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Gesellschaft hat auch haftungsrechtliche Folgen. Zum Beispiel kann bei einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, wie der OHG, die persönliche Haftung eines Gesellschafters für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 93 InsO nur noch durch den Insolvenzverwalter geltend gemacht werden. Zudem stellt das Insolvenzrecht ein Instrumentarium dar, welches die Gläubiger vor Handlungen, durch welche die Vermögensmassen vor der Insolvenzeröffnung geschmälert werden könnten, schützen soll.

 

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