Inhalte einer betrieblichen Berufsausbildung
Der Ausbildungsrahmenplan beschreibt die Lernzielebenen und die Mindestanforderungen, die den Auszubildenden zu vermitteln sind.
Was hat der betriebliche Ausbildungsplan alles zu berücksichtigen beziehungsweise zu enthalten?
- Betriebliche Bedingungen
- Individuelle Gegebenheiten
- Angaben zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen des Ausbildungsberufs
- Ausbildungsmittel
- Zusätzliche Lehrgänge (Seminare)
- Etwaige Zusatzqualifikationen
- Organisatorische Rahmenbedingungen, wie Probezeit, Lernorte, Urlaub und Prüfungen
Es steht ferner jedem Ausbildungsbetrieb frei, noch weitere Lerninhalte zu vermitteln.
Die Empfehlungen des BiBB enthalten auch Hinweise darauf, dass ein betrieblicher Ausbildungsplan pädagogisch sinnvoll aufgebaut sein und den tatsächlichen Ausbildungsverlauf sachlich und zeitlich ausweisen soll.
Die nachstehenden Punkte und Fragen sollten bereits im Vorfeld der Ausbildung geklärt sein und können als eine Art Ausbildungsmanagement bezeichnet werden:
- Was sind sinnvolle betriebliche Ausbildungsabschnitte?
- Welche Ausbildungsinhalte sollen vermittelt werden? Stimmen sie mit den Vorgaben des Ausbildungsrahmenplans überein?
- Werden Zusatzqualifikationen benötigt? Wenn ja: Welche sind es? In welcher Form und wann werden diese vermittelt?
- Welche Abteilungen, Stellen oder Bereiche im Betrieb sind für welche Lernziele und Lernabschnitte zuständig?
- Wann und für wie lange sollen die Auszubildenden in diesen bestimmten Stationen ausgebildet werden?
- Wer ist für welche Auszubildenden in den verschiedenen Stationen zuständig?
- Wie werden die definierten Ausbildungsschwerpunkte und
- Inhalte nachvollziehbar dokumentiert?
Sind Abweichungen möglich?
Vom Ausbildungsrahmenplan kann in Einzelfällen abgewichen werden, wenn zum Beispiel Auszubildende eine berufliche Grundbildung mitbringen, die der Betrieb mit der Ausbildungszeit verrechnen kann. Dies hat zur Folge, dass für diese Auszubildenden der Ablauf der betrieblichen Ausbildung gesondert zu organisieren ist.
Vom Ausbildungsrahmenplan kann auch abgewichen werden, wenn dies betriebliche Besonderheiten erforderlich machen, zum Beispiel für den Fall, dass eine Verbundausbildung mit anderen Betrieben vereinbart wurde.
Abweichungen sind auch dann möglich, wenn weitere vertiefende und/oder zusätzliche Inhalte, die über die Mindestanforderungen hinausgehen, vermittelt werden.
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