Grundpfandrechte
Grundpfandrechte sind Sicherungsrechte an einem Grundstück, die hauptsächlich zur Sicherung von Kreditforderungen herangezogen werden. Es sind dingliche Rechte, die zur Sicherung von Ansprüchen genutzt werden, indem der Inhaber des Grundpfandrechtes eine Zwangsvollstreckung in das belastete Grundstück erwirken kann, sofern die Forderung nicht beglichen wird. Hierbei sieht das Gesetz die Hypothek, die Grundschuld und die Rentenschuld vor. In den §§ 1113 ff. BGB werden diese Rechte geregelt. Die Grundschuld verweist direkt auf die Regelungen der Hypothek, in den §§ 1199 ff. BGB wird eine Sonderform der Grundschuld, die Rentenschuld, geregelt.
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