Gewinnrücklage
Nicht entnommene Gewinne werden bei Kapitalgesellschaften in Gewinnrücklagen (gesetzliche und freiwillige) eingestellt. Diese "eisernen" Reserven dienen der Sicherung und Erweiterung des Unternehmens, der Erhaltung des gezeichneten Kapitals sowie für Neuinvestitionen.
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