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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Als die "kleine Form der Aktiengesellschaft" wird oftmals die GmbH bezeichnet, die zwar eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, bei der jedoch meist eine personenrechtliche Beziehung der Gesellschafter zur Unternehmung vorhanden ist.

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person). Für ihre Verbindlichkeiten haftet nur das Gesellschaftsvermögen.

Das Mindestkapital beträgt 25.000 Euro (Stammkapital ); die Mindesteinlage eines Gesellschafters (Stammeinlage ) ist mit 100 Euro festgesetzt.

Die Firma der GmbH kann eine Sach- oder Personenfirma mit dem Zusatz "GmbH" sein.

Die Satzung kann eine beschränkte oder unbeschränkte Nachschusspflicht vorsehen. Sofern eine unbeschränkte Nachschusspflicht vereinbart worden ist, kann sich der Gesellschafter jedoch innerhalb eines Monats nach der Aufforderung zur Einzahlung dieser Pflicht durch die Rückgabe seines Anteils an die Gesellschaft entziehen (Abandonrecht).

Bei einer beschränkten Nachschusspflicht kann der Gesellschafter seines Geschäftsanteils für verlustig erklärt werden (Kaduzierung), sofern er seiner Nachschusspflicht trotz Mahnung nicht nachgekommen ist. Seine Haftung bleibt dabei jedoch bestehen.

Der GmbH-Anteilschein ist lediglich eine Beweisurkunde über die Leistung der Stammeinlage und kann deshalb nicht zu den Effekten gerechnet werden. Die Übertragung ist nur durch eine Abtretung mit notarieller Beurkundung möglich.

Der Aufbau der GmbH ähnelt dem der Aktiengesellschaft.

Lexikon | Aufbau der Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Aufbau der Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die GmbH & Co. KG ähnelt zwar den Kapitalgesellschaften bei der Haftungsbeschränkung, ist aber rechtlich eine Kommanditgesellschaft, bei der der Komplementär eine GmbH (juristische Person) ist. Als Komplementär haftet die GmbH voll mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Haftung der Gesellschafter der GmbH, die meist gleichzeitig Kommanditisten der GmbH & Co. KG sind, ist dadurch auf die GmbH-Stammeinlage und die Kommanditeinlagen begrenzt.

 

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