Forfaitierung (Factoring)
Abtretung von Forderungen an einen Factor vor deren Fälligkeit. Das Unternehmen erhält so sofort liquide Mittel (80 - 90 % des Rechnungsbetrags), der Factor übernimmt mehrere Dienstleistungsfunktion: Er führt die Debitorenbuchhaltung sowie das Inkasso- und Mahnwesen und trägt das Ausfallrisiko. Beim echten Factoring übernimmt der Factor Delkrederefunktion (Ausfallrisiko), beim unechten Factoring verbleibt das Aufallrisiko beim Klienten. Notifiziertes Factoring: Zusatz auf den Rechnungen, dass die Forderung im Rahmen eines Factoringverfahrens abgetreten wird; nichtnotifiziertes Factoring: stilles Factoring, die Abtretung der Forderung wird dem Schuldner nicht mitgeteilt. Forfaitierung ist eine Art Exportfactoring. Der Forfaiteur kauft die Exportforderung stets ohne Rückgriffsrecht, d. h. ohne Delkrederefunktion, übernimmt aber keine Dienstleistungsfunktionen.
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