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Fiduziarische (treuhänderische) Sicherheiten

Sicherheiten, die unabhängig von der gesicherten Forderung Bestand haben. Weil die Rechte des Sicherungsnehmers über seine Forderung hinausgehen können, ist er verpflichtet, die Interessen des Sicherungsgebers nach Treu und Glauben zu wahren.

 

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