EuRH
Der Europäische Rechnungshof prüft die Einnahmen und Ausgaben der EU. Auf Einnahmeseite sind beispielhaft zu nennen die Zölle, auf der Ausgabenseite die Agrarsubventionen und Fördermittel zur Regionalentwicklung. Rechtsgrundlage ist Art. 285-286 AEUV.
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