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EU-Ratspräsident

Die Position des „Präsidenten des Europäischen Rates“ wurde mit dem Vertrag von Lissabon ab dem 1.12.2009 geschaffen. Es handelt sich um eine auf 2,5 Jahre vom Europäischen Rat gewählte Persönlichkeit. Hauptaufgabe ist die Vorbereitung des Europäischen Rates (der sog. Gipfeltreffen) und die Außendarstellung der EU. Rechtsgrundlage ist Art. 15 EUV.

 

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