Ermittlung des zu versteuernden Einkommens
Die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer ist das zu versteuernde Einkommen, dass der Steuerpflichtige im Kalenderjahr bezogen hat. Nach § 2 EStG wird es stufenweise ermittelt.
Dieses Schema zur Berechnung des zu versteuernden Einkommens (stark vereinfacht) sieht wie folgt aus:
Addition aller Einkunftsarten |
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= |
Summe der Einkünfte |
./. |
Altersentlastungsbetrag |
./. |
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende |
./. |
Freibetrag für Land- und Forstwirte |
= |
Gesamtbetrag der Einkünfte |
./. |
Verlustrücktrag/Verlustvortrag |
./. |
Sonderausgaben |
./. |
Außergewöhnliche Belastungen |
./. |
Steuerbegünstigung für die selbst genutzte Wohnung |
= |
Einkommen |
./. |
evtl. Freibeträge für Kinder |
./. |
Härteausgleich |
= |
zu versteuerndes Einkommen |
Mithilfe des zu versteuernden Einkommens kann nun die endgültige Einkommensteuerschuld ermittelt werden.
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