Elterliche Sorge
Die elterliche Sorge, auch Sorgeberechtigung obliegt den Eltern für ein Kind bis zum 18. Lebensjahr.
Sie möchten mehr über dieses Thema erfahren? Dann empfehlen wir Ihnen die Weiterbildung "Datenschutzbeauftragter", in der dieses Thema behandelt wird.
Es gibt keine Einträge mit diesem Anfangsbuchstaben.