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Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist eine direkte Steuer, die in Deutschland auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Sie stellt eine der wichtigsten Einkommensquellen des Staates dar und ist außerdem ist seit 1991 Objekt des Solidaritätszuschlags.

Der Steuersatz ist progressiv, was bedeutet, dass mit jedem zusätzlich verdienten Euro der effektive Steuersatz ansteigt. Gewerbliches Einkommen wird neben der Einkommensteuer auch mit der Gewerbesteuer belastet. Das Gegenstück zur Einkommensteuer ist für Kapitalgesellschaften (vor allem GmbHs und Aktiengesellschaften) die Körperschaftsteuer.

Der aktuelle deutsche Einkommensteuertarif weist einen progressiven Verlauf auf und ist in verschiedene Stufen eingeteilt:

  • Grundfreibetrag
  • Progressionszone
  • linear-progressive Zone
  • Eingangssteuersatz
  • Spitzensteuersatz
  • Linearzone
  • obere Proportionalzone

Diese Stufen zeigen einen in Prozent ausgedrückten Steuersatz zur Berechnung der Einkommensteuer. Je nach Familienstand des Steuerpflichtigen wird sie nach der Grundtabelle (für Alleinstehende und vom Ehepartner getrennt Lebende) oder nach der Splittingtabelle, die regelmäßig für Verheiratete gilt, ermittelt. In den Tabellen ist jeder Höhe des zu versteuernden Einkommens ein Steuerbetrag zugeordnet.

 

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