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Eingetragene Genossenschaft (eG)

Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden zur Linderung der wirtschaftlichen Not der ländlichen Bevölkerung, des Gewerbes und der Arbeiter die ersten Genossenschaften . Die wichtigsten Wegbereiter waren Schulze-Delitzsch im gewerblicher und Raiffeisen im landwirtschaftlichen Bereich, die nach dem Prinzip der Selbsthilfe die ersten Gründungen veranlassten. (GenG)

Heute hat die Rechtsform der Genossenschaft vor allem im Handel, im Wohnungsbau, in bestimmten landwirtschaftlichen Bereichen und im Kreditgewerbe eine besondere Bedeutung.

Die Genossenschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person) von nicht geschlossener Mitgliederzahl, die das Ziel verfolgt, ihre Mitglieder wirtschaftlich zu fördern (gemeinwirtschaftliche Zielsetzung). Die Verfassung der Genossenschaft ähnelt derjenigen der Aktiengesellschaft.

Lexikon | Aufbau der Genossenschaften

Aufbau der Genossenschaften

Beispiele von Genossenschaften sind u. a. der Genossenschaftsverband Bayern  oder der Deutsche Raiffeisenverband e. V.

 

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