Duales System der Berufsausbildung
Die Wurzeln des Dualen Systems reichen bis in das Mittelalter und finden sich in der damaligen Handwerksausbildung.
Als Vorläufer einer betrieblichen Ausbildung kann man das Ausbildungswesen der Zünfte und Gilden bezeichnen. Der junge Mensch ging in die Lehre, um mit einer Gesellenprüfung abzuschließen oder gar den Meister zu machen. Wohl bereits ab dem 12. Jahrhundert hatten die beruflichen Standesorganisationen die Ausbildung (Lehre) ihres Nachwuchses geregelt.
Bis zum 19. Jahrhundert dehnte sich dann diese Ausbildungsform auf andere Berufs- und Wirtschaftszweige aus. Im 20. Jahrhundert setzte sich dann die nach Berufen gegliederte Fortbildungsschule – seit 1920 Berufsschule genannt – als eine die Lehre begleitende Pflichtschule durch. Die allgemeine Berufsschulpflicht wurde in Deutschland 1938 eingeführt.
Die nachstehende Abbildung zeigt, welche unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen im Dualen System für welchen Lernort gelten.
Das Duale System
(Quelle: BMBF – Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie)
Die Tabelle zeigt, wie sich das Duale System auf den einzelnen geographischen beziehungsweise politischen Ebenen darstellt; wer ist für was in der Berufsausbildung zuständig?
Ausbildungsbetrieb |
+ |
Berufsschule |
Ausbildungsordnung |
Bundesebene: die Bundesministerien für Wirtschaft und Bildung, Bundesinstitut für Bildung, DIHK |
Rahmenlehrplan (Kultusministerkonferenz – KMK) |
Ausbildungsrahmenlehrplan, Prüfungsbestimmungen gemäß Ausbildungsordnung |
Landesebene: Kultusministerien, IHK, Handwerkskammern |
Lehrpläne |
Betrieblicher Ausbildungsplan |
Schul-/Ortsebene: Ausbildungsbetriebe, Berufsschulen |
Stoffverteilungsplan |
Duales System auf den verschiedenen Ebenen
(Quelle: eigene Darstellung)
Die globale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands ist ohne ein leistungsfähiges und gleichzeitig flexibles Ausbildungssystem undenkbar. Deutschland besitzt dieses Ausbildungssystem, dass diese Kriterien in Theorie und Praxis erfolgreich miteinander verbindet und aufeinander abstimmt.
Die zweigeteilte (duale) Ausbildung in den Betrieben auf der einen und in den Berufsschulen auf der anderen Seite ermöglicht die Vermittlung von praxisbezogenem Fachwissen (Theorie) und beruflicher Erfahrung (Praxis).
Der Vorteil einer praktischen Ausbildung im Betrieb besteht darin, dass neue Verfahren, Maschinen, Einrichtungen und Techniken viel schneller gelernt und vertraut gemacht werden als in der Berufsschule. Die Nähe zur beruflichen Praxis bietet eine enge Bindung zum Arbeitsmarkt.
Die im Betrieb zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse sind in besonderen Vorschriften – den Ausbildungsordnungen – für jeden staatlich anerkannten Ausbildungsberuf verbindlich geregelt und garantieren ein bundesweit einheitliches Ausbildungsniveau.
Durch die Verzahnung der zuständigen Stellen und der Kontrollen auf Bundes-, Länder- und Ortsebenen werden grundlegende Anforderungen an dieses Ausbildungssystem erfüllt:
- Chancengleichheit
- Durchlässigkeit
- Transparenz und
- Gleichwertigkeit
Ein typisches Merkmal für das Duale System ist, dass die Beratung und eine Reihe wesentlicher Prüfungs- und Verwaltungsaufgaben nicht vom Staat, sondern durch die Selbstverwaltungsorgane der Wirtschaft (IHK – Industrie- und Handelskammern) durchgeführt werden. Diese Organe sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Die Berufsschulen begleiten die betriebliche Ausbildung im Teilzeit- oder Blockunterricht.
Teilzeitunterricht bedeutet, dass an einem Tag oder zwei Tagen in der Woche unterrichtet wird. Dabei entfällt ein Drittel auf allgemeinbildende Fächer und die restlichen zwei Drittel auf die fachbildenden Fächer.
Wenn möglich, werden die Auszubildenden eines Ausbildungsberufes in Fachklassen zusammengefasst. Dies bedeutet, dass nicht immer an jedem Berufsschulstandort für jeden Ausbildungsberuf Fachklassen angeboten werden.
Dies ist bei der betrieblichen Einsatz- und Kostenplanung zu berücksichtigen.
Blockunterricht bedeutet, dass die wöchentlichen Berufsschultage zu mehrwöchigen Blöcken zusammengezogen werden. Die Auszubildenden sind dann zwischen drei und sechs Wochen in der Schule.
Finanziert werden die Berufsschulen von den Ländern und den jeweiligen Kommunen.
Hinweis – Berufsschulpflicht Durch das föderale Bildungssystem in Deutschland ist die Berufsschulpflicht länderspezifisch geregelt. In der Regel besteht in den meisten Bundesländern während der Ausbildungsdauer eine Berufsschulpflicht bei einem bestehenden Ausbildungsverhältnis. |
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