Bilanzierungswahlrechte
Die Bilanzierung dieser Positionen ist dem Unternehmen freigestellt. Die Bilanzierungswahlrechte erlauben dem Unternehmen die Entscheidung über eine Bilanzierung selbst zu treffen. Durch das HGB ermöglichte Bilanzierungswahlrechte sind in der Steuerbilanz nicht zulässig.
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