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Bestimmtheitsgrundsatz

Innerhalb des Sachenrechts muss der Gegenstand, dessen Eigentum z. B. an eine andere Person übergehen soll, genau bestimmt sein. Eine Verpflichtung, nur einen Gegenstand einer bestimmten Gattung zu übertragen, ist somit nicht möglich, der Gegenstand muss vielmehr so genau bestimmt sein, dass auch ein Dritter den übertragenen Gegenstand genau bestimmen kann. Demnach muss erkennbar sein, welcher Person welcher konkrete Gegenstand zusteht.

 

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