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Berufsschule

Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag. Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen.

Aufgaben der Berufsschule

Die Aufgaben und Ziele der Berufsschule haben sich in den letzten Jahren verändert und wurden den wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Anforderungen angepasst. 

Die Berufsschule hat zum einen die Aufgabe, den Schülern berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln. Zum anderen hat die Berufsschule eine berufliche Grund- und Fachbildung als Lehrauftrag und erweitert die vorher erworbene allgemeine Bildung.

Damit will sie:

  • zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf;
  • zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und
  • der Gesellschaft in sozialer und ökologischer Verantwortung

befähigen. Sie hat sich dabei nach den für die Berufsschulen geltenden Regelungen der Schulgesetze der Bundesländer zu richten.

Der berufsbezogene Schulunterricht orientiert sich dabei an den für jeden staatlich anerkannten Ausbildungsberuf bundeseinheitlich erlassenen gesetzlichen Regelungen:

  • Rahmenlehrplan der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (Kultusministerkonferenz/KMK)
  • Verordnung über die Berufsausbildung (Ausbildungsordnung) des Bundes für die betriebliche Ausbildung

Ziele der Berufsschule

Die nachstehenden Ziele der Berufsschule wurden in einer Rahmenvereinbarung über die Berufsschule der Kultusministerkonferenz beschlossen (Beschluss vom 15. März 1991):

  • Eine Berufsfähigkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen Fähigkeiten humaner und sozialer Art verbindet
  • Berufliche Flexibilität und Mobilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in der Arbeitswelt und Gesellschaft im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas zu entwickeln
  • Die Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung zu wecken
  • Die Fähigkeit und Bereitschaft zu fördern, bei der individuellen Lebensgestaltung und im öffentlichen Leben verantwortungsbewusst zu handeln

Um diese Ziele zu erreichen, muss die Berufsschule:

  • den Unterricht an einer für ihre Aufgabe spezifischen Pädagogik ausrichten, die die Handlungsorientierung betont:
  • unter Berücksichtigung notwendiger beruflicher Spezialisierung berufs- und berufsfeldübergreifende Qualifikationen vermitteln;
  • ein differenziertes und flexibles Bildungsangebot gewährleisten, um unterschiedlichen Fähigkeiten und Begabungen sowie den jeweiligen Erfordernissen der Arbeitswelt und Gesellschaft gerecht zu werden;
  • Einblicke in unterschiedliche Formen von Beschäftigung einschließlich unternehmerischer Selbstständigkeit vermitteln, um eine selbstverantwortliche Berufs- und Lebensplanung zu unterstützen;
  • im Rahmen ihrer Möglichkeiten Behinderte und Benachteiligte umfassend stützen und fördern;
  • auf die mit Berufsausübung und privater Lebensführung verbundenen Umweltbedrohungen und Unfallgefahren hinweisen und Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung beziehungsweise Verminderung aufzeigen.  

Darüber hinaus soll die Berufsschule im allgemeinen Unterricht und, soweit es im Rahmen des berufsbezogenen Unterrichts möglich ist, auf Kernprobleme unserer Zeit eingehen.

Beispiele dafür sind:

  • Arbeit und Arbeitslosigkeit;
  • Friedliches Zusammenleben von Menschen, Völkern und Kulturen unter Wahrung kultureller Identität;
  • Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und
  • Gewährleistung der Menschenrechte.

Die aufgeführten Ziele sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenz ausgerichtet. Diese wird verstanden als die Bereitschaft und Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht, durchdacht, individuell und sozial zu verhalten. Handlungskompetenz entfaltet sich in der Fülle von Fachkompetenz, Humankompetenz und Sozialkompetenz.  

 

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