Berufsbildungsausschuss
Ein weiteres enorm wichtiges Gremium in den jeweils zuständigen Stellen ist der Berufsbildungsausschuss. Die rechtliche Grundlage basiert auf den §§ 77 ff. BBiG.
Die Aufgaben des Ausschusses sind im § 79 BBiG festgelegt. In Absatz 1 ist festgelegt, dass der Berufsbildungsausschuss in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören ist.
Wichtige Angelegenheiten sind unter anderem das Erlassen von Verwaltungsgrundsätzen:
- über die Eignung von Ausbildungsstätten;
- für das Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen;
- für die Verkürzung der Ausbildungsdauer;
- für die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung;
- für die Durchführung von Prüfungen;
- zur Durchführung von über- und außerbetrieblicher Ausbildung, Verwaltungsrichtlinien zur beruflichen Bildung sowie wesentlichen inhaltlichen Änderungen des Ausbildungsvertragsmusters.
Dem Gremium gehören an:
- Sechs Beauftragte der Arbeitgeberseite
- Sechs Beauftragte der Arbeitnehmerseite
- Sechs Lehrer der berufsbildenden Schulen (beratend)
Das Gegenstück in der Handwerksordnung ist der Gesellenprüfungsausschuss.
Sie möchten mehr über dieses Thema erfahren? Dann empfehlen wir Ihnen die Online-Ausbildung "Ausbildung der Ausbilder IHK - AdA-Schein", in der dieses Thema ausführlich behandelt wird.
Es gibt keine Einträge mit diesem Anfangsbuchstaben.