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Basel II

Hinter diesem Begriff verbirgt sich die zweite Eigenkapitalvereinbarung des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht. In dieser Vereinbarung werden internationale Mindeststandards der Eigenkapitalvorschriften für Banken empfohlen. Hierin verbergen sich Richtlinien für Banken, die neben einer größeren Transparenz, einer Eigenkapitalunterlegung von operationellen Risiken und eine differenzierte Unterlegung von Krediten mit Eigenkapital regelt (Baseler Akkord).

 

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