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Ausbildung spezieller Personengruppen

Jugendliche mit Migrationshintergrund, Lernschwierigkeiten oder Behinderung brauchen bei ihrer Ausbildung besondere Förderung und Unterstützung.

Um diesen speziellen Personengruppen eine Chance auf dem Ausbildungsmarkt zu geben, hat der Gesetzgeber verschiedene Förderinstrumente geschaffen.

Bei Fragen, ob und in welcher Höhe der Betrieb diese Fördermittel beantragen kann, hilft der Arbeitgeberservice der örtlichen Agentur für Arbeit.

Hinweis

Bei der Ausbildung von ausländischen Jugendlichen ist zu beachten, dass diese gegebenenfalls über eine Arbeitsgenehmigung für Deutschland verfügen müssen.

Arbeitsgenehmigungen erteilt die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit. 

 

Sie möchten mehr über dieses Thema erfahren? Dann empfehlen wir Ihnen die Online-Ausbildung "Ausbildung der Ausbilder IHK - AdA-Schein", in der dieses Thema ausführlich behandelt wird.

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