Aufgaben des Ausbildungsbetriebs
Bei einer dualen Berufsausbildung muss der Ausbildende beziehungsweise der Ausbildungsbetrieb den Auszubildenden an der zuständigen Berufsschule (siehe Blatt 1 Berufsausbildungsvertrag) anmelden.
Im Vorfeld der Berufsausbildung ist es notwendig, dass sich der Ausbilder erkundigt, wo sich die nächste Berufsschule befindet, die entsprechende Klassen für die Ausbildungsberufe anbietet, die der Betrieb ausbildet. Im Bedarfsfall hilft der Ausbildungsberater der IHK.
Den Zeitraum für die Anmeldung an der Berufsschule legen die jeweiligen örtlichen Schulleitungen fest. Auch das Anmeldeverfahren kann von Berufsschule zu Berufsschule variieren. Ein Muster zur Anmeldung an der Berufsschule hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) unter seiner Internetadresse zum Download bereitgestellt.
Die meisten Berufsschulen haben die Anmeldezeiträume und die entsprechenden Formulare auf ihren Internetseiten veröffentlicht.
Der Ausbildende muss den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule anhalten und freistellen. Das gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte vorgeschrieben oder in einem Ausbildungsverbund durchgeführt werden.
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