Anpassungs- und Aufstiegsfortbildung
Die berufliche Weiterbildung nach der Ausbildung soll es ermöglichen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten, anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen (vgl. § 1 Abs. 4 BBiG). Maßnahmen zur Anpassungsfortbildung können unter anderem Seminare für Fachkräfte (zum Beispiel Informations-, Kommunikations- und Dienstleistungsberufe), Lehrgänge und Prüfungen (zum Beispiel EDV-, Finanz- und sonstige Dienstleistungen) und Weiterbildungen zu Fach- oder Betriebswirten sein.
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