Akzessorische Sicherheiten
Akzessorische Sicherheiten sind in ihrem Bestand und in ihrer Höhe vom Umfang der Forderung abhängig. Die Sicherheit entsteht erst mit der Auszahlung des Kredits und endet mit dessen vollständiger Tilgung. Die akzessorische Sicherheit gilt somit nur in Verbindung mit der zugrunde liegenden Forderung.
Sie möchten mehr über dieses Thema erfahren? Dann empfehlen wir Ihnen die Weiterbildung "Geprüfter Wirtschaftsfachwirt IHK", in der dieses Thema behandelt wird.
Es gibt keine Einträge mit diesem Anfangsbuchstaben.