Abgabeordnung (AO)
Die Abgabeordnung (AO) ist ein Element aus dem deutschen Steuerrecht. Sie regelt die tatsächliche Besteuerung nach den jeweiligen Steuerarten (zum Beispiel Einkommenssteuer oder Gewerbesteuer).
Neben der grundsätzlichen Handhabe des Steuerrechts regelt die Abgabenordnung auch wesentliche materiell-rechtliche Vorschriften zu steuerlichen Grundbegriffen, zum Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, zum Gemeinnützigkeitsrecht und zum Steuerschuldrecht.
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