Kindergeld

Der Anspruch auf Kindergeld besteht für jede Person, die das Lebensalter von 25 (übergangsweise 27) Jahren noch nicht überschritten hat und eine Berufsausbildung durchläuft bzw. diese bald durchlaufen wird. Als Berufsausbildung gilt in diesem Zusammenhang jede Qualifizierung, die mit einem Abschlusszertifikat ausgezeichnet wird, das auf dem Arbeitsmarkt als Befähigungsnachweis gilt. Hierunter fallen auch viele Weiterbildungsangebote des DeLSt. Eltern von Kindern, die eine solche Weiterbildung absolvieren, haben einen Anspruch auf Kindergeld, da der Kurs mit einer Berufsausbildung gleichgesetzt wird.

Dem Antrag ist eine Bescheinigung des Fernstudiums beizufügen. Das DeLSt stellt diese auf Anfrage für dich jederzeit gerne aus. Der Antrag auf das Kindergeld muss von den Eltern gestellt und unterzeichnet werden, du kannst die Leistungen jedoch auf dein eigenes Konto überweisen lassen, wenn du dies im Antragsformular angibst, sodass der Umweg über die Eltern entfällt. Das Kindergeld ist bei der örtlich zuständigen Familienkasse deines Bundeslandes zu beantragen.