FAQ
Allgemein
Es obliegt jedem Arbeitgeber im Ausland selbst, inwieweit er einen in Deutschland anerkannten Abschluss anerkennt.
Aus unseren Erfahrungen können wir dir mitteilen, dass viele unserer Absolventen mit unseren Zertifikaten im Ausland tätig sind. Solltest du planen eine Tätigkeit im Ausland aufzunehmen, empfehlen wir dir, vorher eine mögliche Anerkennung abzuklären.
Wir können dir ergänzend den Service anbieten, dein Abschlussdokument auch in englischer Sprache auszustellen.
Ja, das ist möglich und eine wunderbare Idee, jemandem eine Freude zu machen!
Nehme hierfür bitte Kontakt zu unserer Studienbetreuung auf. Ein Gutschein kann über einen beliebigen Betrag, aber auch für ein gesamtes Fernstudium ausgestellt werden.
Dies geschieht ganz einfach über die entsprechende Informationsseite deines ausgesuchten Fernstudiums. Dort findest du den Button "zur Anmeldung", über den du direkt auf die Buchungsseite gelangst.
Nein, dies ist am DeLSt nicht der Fall.
Wir stehen für Qualität und Transparenz. Die ausgewiesenen Preise enthalten alles, was du für das Bestehen einer Aus- oder Weiterbildung benötigst.
Hiervon ausgenommen sind externe Prüfungsgebühren der Industrie- und Handelskammern (IHK) bei einem öffentlich-rechtlichen Abschluss wie:
Das Deutsche eLearning Studieninstitut hat die Versendung des Bildungsprogramms per Post eingestellt.
Als Fernschule mit klarer Ausrichtung auf das digitale Lernen steht ein klassischer Printkatalog für uns im Widerspruch. Zumal die Inhalte in einem klassischen Printkatalog für uns auch nie vollständig dargestellt werden konnten und oft ein Verweis auf die Website gemacht werden musste.
Wir sehen es als nicht mehr zeitgemäß an, die wertvolle Ressource Papier zu reinen Informationszwecken zu nutzen. Der Klima- und Umweltschutz fängt für das DeLSt bereits in dieser Phase an und wir beschreiten diesen Weg zukünftig konsequent.
Es besteht jederzeit die Möglichkeit deine Ausbildung / Weiterbildung im Ganzen zu begleichen.
Nach Zahlungseingang erhältst du vollen Zugriff auf alle Lehrmaterialien. Es wird kein Skonto für eine Einmalzahlung eingeräumt.
Fernstudiengänge
Nach deiner Buchung eines Fernstudiums erhältst du umgehend deine Buchungsbestätigung via E-Mail. In dieser sind alle deine persönlichen Angaben und Informationen zu deinem gebuchten Fernstudium hinterlegt. Dazu gehört auch ein ausführlicher Ablaufplan, dem die einzelnen Versandeinheiten deiner Lehrskripte zu entnehmen ist.
Gemäß unserem pädagogischen Konzept ist es nicht sinnvoll, alle Lehrmaterialien auf ein Mal zu Beginn eines Fernstudiums zu versenden. Du erhältst die Lehrskripte immer parallel zu deinem persönlichen Studienverlauf zugesendet.
Solltest du ein Lehrskript früher benötigen, wenn du z. B. im Urlaub mehr Zeit zum Lernen hast, sag uns einfach Bescheid. Wir passen die Versandeinheiten gerne individuell für dich an.
In vielen unserer Fernstudiengänge sind Web Based Training (WBT) enthalten. Hierbei handelt es sich um Lehrinhalte, die in elektronischer Form direkt über unseren Online Campus aufgerufen werden.
Web Based Trainings bieten dir eine Vielzahl an Vorteilen:
- Enthaltene Lerneinheiten sind auf eine maximale Bearbeitungszeit von 10 Minuten ausgelegt. So kannst du jederzeit (z. B. in der Bahn auf dem Weg zur Arbeit) ein Themengebiet bearbeiten und auch abschließen.
- Optimale Anzeige auf jedem Endgerät (Smartphone, Tablet, Desktop PC, Laptop etc.)
- All-in-one-Lerndokument - du findest in einem WBT nicht nur die reinen Inhalte, sondern auch direkt entsprechende Lehrvideos, Animationen, interaktive Elemente oder auch die Lernerfolgsüberprüfungen.
- Auch nach deinem Abschluss bleiben die Inhalte für dich abrufbar und du profitierst auch von fachlichen Aktualisierungen, die permanent durchgeführt werden.
Keinen Grund zur Sorge! Für das DeLSt muss Bildung flexibel sein und sich jederzeit deinen beruflichen wie privaten Anforderungen anpassen.
Fernstudiengänge am DeLSt können kostenfrei über- oder unterschritten werden. Wenn du eine Pause machen musst, kein Problem. Der Ablaufplan im Online Campus dient zur Orientierung.
Die Testphase startet mit Erhalt der Lehrmaterialien. Nach Freischaltung des Fernstudiums bzw. Erhalt der Buchungsbestätigung wird das Fernstudium umgehend im Online Campus freigeschaltet und die Lehrmaterialien können als PDF-Dateien abgerufen werden.
Für uns muss ein Fernstudium die größte mögliche Flexibilität für den Teilnehmer bieten. Aus diesem Grund haben wir viele unserer Fernstudiengänge mit Webinaren anstatt der Vor-Ort-Präsenzphasen ergänzt. Zudem stellen wir die Lehrmaterialien grundsätzlich auch in elektronischer Form zur Verfügung.
Daher ist eine weltweite Absolvierung unserer Fernstudiengänge möglich.
Im Rahmen der Anmeldung kannst du den Starttermin deines Fernstudiums selbst festlegen. Da es am DeLSt möglich ist, jederzeit mit einem Fernstudium zu beginnen, und nicht nur zu festen Startterminen.
Förderungen - Aufstiegs-BAföG
Um die staatliche finanzielle Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller nachweisen, dass ein berufsqualifizierender Ausbildungsabschluss mit entsprechender Praxiserfahrung oder eine vergleichbare Qualifikation vorliegt. Der Ausbildungsabschluss muss durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder die Handwerksordnung (HwO) anerkannt sein.
Das BAföG gemäß AFBG wird nur für fortbildende Maßnahmen vergeben, die auf einem höheren Niveau liegen als der vorhandene Abschluss. Dies gilt für Absolventen einer kaufmännischen abgeschlossenen Ausbildung beispielsweise für die IHK-Aufstiegsfortbildungen, die du am DeLSt absolvieren kannst, etwa als geprüfter Fachwirt oder Betriebswirt.
Die Fortbildung muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, bei einer Weiterbildung der ersten Fortbildungsstufe reichen 200 Stunden. Diese wird ausschließlich in Teilzeitform gefördert.
Wer gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz eine staatliche Unterstützung in Form von BAföG erhalten möchte, stellt den Antrag beim Förderamt. Fernstudiengänge werden in Teilzeitform gefördert. Hierfür ist der Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung einzureichen (Formblatt A). Für ausländische Bewerber gibt es ein Zusatzblatt, in dem Angaben zur Staatsangehörigkeit und zum Status des Aufenthalts zu tätigen sind.
Außerdem reichst du die Bescheinigung über die Teilnahme am Fernlehrgang (Formblatt B) sowie einen Teilnahmenachweis (Formblatt F) ein. Dieser ist zweimal einzureichen, nämlich sechs Monate nach Beginn und zum Ende der Weiterbildung.
Um während der Prüfungsvorbereitung gefördert zu werden, ist ein separates Formular erforderlich (Formblatt G). Überdies bestätigst du mit dem Formblatt Z, dass die Zulassungsvoraussetzungen vorliegen und eine Kranken- und Pflegeversicherung vorhanden ist. Gerne unterstützen wir dich bei der Antragsstellung und füllen die Formulare aus.
Das Meister-BAföG setzt sich aus einem Zuschuss sowie einem Darlehen der KfW zusammen. Laut Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) kann der Maßnahmenbeitrag, der für Teilzeitweiterbildungen und somit auch für die Fernstudiengänge am DeLSt vergeben wird, in einem Betrag ausgezahlt werden.
Kosten für Prüfungsgebühren werden erst bei deren Fälligkeit erstattet. Hierfür sind die dafür anfallenden Rechnungen und/oder Gebührenbescheide beim Förderamt einzureichen. Das Darlehen wird über die KfW vergeben. Die Auszahlungsphase erstreckt sich auf zwei bis vier Jahre. Diese Phase orientiert sich an der Dauer der weiterbildenden Maßnahme. Während dieser Zeit zahlt die KfW das Darlehen monatlich auf dein Konto aus.
Innerhalb einer Frist steht es Teilnehmenden an weiterbildenden Maßnahmen frei, ob sie das zinsgünstige Darlehen der KfW nutzen.
Es ist möglich, dieses Darlehen ganz oder nur teilweise in Anspruch zu nehmen. Informationen über die Frist bekommst du bei deinem zuständigen Förderamt. Sprech uns gerne an, wenn du die Kontaktdaten, der Förderstelle benötigst und dich beraten lassen möchtest.
Um den staatlichen Zuschuss und das KfW-Darlehen zu erhalten, bist du zur regelmäßigen Teilnahme an der Fortbildung verpflichtet. Dies gilt auch für Teilzeitmaßnahmen und somit auch für Fernlehrgänge, die maximal vier Jahre dauern dürfen.
Bei Überschreiten der Förderdauer kann in bestimmten Fällen eine Verlängerung beantragt werden. Dazu gehören Schwangerschaft, Erziehung und Pflege und andere Ausnahmefälle. Ist dies nicht gegeben, erhältst du keine Förderung über den genannten Zeitraum hinaus. Die während der vier Jahre erhaltenen Beträge müssen jedoch nicht zurückgezahlt werden, da die Vergabe nicht an die Prüfungsteilnahme oder den Prüfungserfolg geknüpft ist.
Berufliche Fortbildungen in Teilzeitform, die per AFBG gefördert werden, dürfen nicht länger als vier Jahre dauern. Für diese Zeit werden die Förderbeträge an die Antragssteller gezahlt. Das KfW-Darlehen erhältst du während einer Auszahlungsphase von zwei bis vier Jahren auf dein Konto überwiesen.
Die Auszahlung des Förderbetrags erfolgt normalerweise innerhalb von zehn Wochen, sofern der Antrag vollständig gestellt wurde. Da dies in der Regel online erfolgt, kann der Antragsteller die Unterlagen unkompliziert und zeitnah einreichen.
Idealerweise sollte dies so früh wie möglich stattfinden, damit eine entsprechende Bearbeitungszeit einkalkuliert werden kann. Meistens erfolgt die Auszahlung des Zuschusses direkt zu Beginn der Aufstiegsfortbildung, gleiches gilt für das Darlehen der KfW, das immer zum Monatsbeginn ausgezahlt wird. Mit der Bewilligung erhältst du auch ein Vertragsangebot der KfW, dies erreicht dich innerhalb von drei Wochen. Für den Abschluss des Vertrags hast du drei Monate Zeit.
Gemäß Ausbildungsförderungsgesetz wird die finanzielle Förderung nur einmal vergeben. Hierfür bestehen jedoch Ausnahmen.
Möglich ist somit beispielsweise, ein zweites Mal das Aufstiegs-BAföG zu erhalten, sofern der erste Abschluss, den du mit der AFBG-Förderung erworben hast, eine Voraussetzung für den angestrebten Abschluss. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn du eine Fachwirt-Qualifikation per AFBG erhalten hast und nun die höhere Qualifikation als geprüfter Betriebswirt erwerben möchtest.
Antragsteller erhalten den Bescheid innerhalb von sechs Wochen, sofern alle Unterlagen vollständig eingereicht werden. In einigen Ausnahmefällen, etwa zu Stoßzeiten, kann es jedoch passieren, dass die Bearbeitung einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt und du deinen Bescheid erst nach zwei oder drei Monaten erhältst.
Bei Fällen, in denen der Bearbeitungsvorgang länger dauert oder die finanzielle Unterstützung nicht innerhalb von zehn Wochen gezahlt wird, besteht die Möglichkeit, einen Vorschuss auf den Zuschussanteil zu erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass die Fälligkeit der Kosten nachgewiesen werden kann. Dies ist beispielsweise über die Vorlage einer Rechnung oder eines Gebührenbescheids der Weiterbildungseinrichtung möglich.
Um Verzögerungen bei der Antragsstellung zu vermeiden, kontaktiere bitte frühzeitig unsere Studienberatung.
Eine Rückzahlung des Zuschusses ist nicht vorgesehen, da es sich hier um eine staatliche Fördermaßnahme handelt, die über Bund und Länder vergeben wird.
Das Darlehen der KfW muss hingegen zurückgezahlt werden. Dies erfolgt im Anschluss an die berufliche Aufstiegsfortbildung innerhalb von zehn Jahren. Es ist möglich, diese Rückzahlung frühzeitig vorzunehmen. Sofern du die berufliche Fortbildungsprüfung erfolgreich bestanden hast, profitierst du von einem Erlass der Beiträge. Mit dem Nachweis des erfolgreichen Abschlusses beträgt die Rückzahlung nur 50 % des Darlehensbetrages.
Im Fall einer Existenzgründung oder Unternehmensübernahme und der dauerhaften Beschäftigung mindestens eines Auszubildenden oder Arbeitnehmers werden die Beträge sogar komplett erlassen.
Dazu besteht die Möglichkeit, eine Stundung oder einen Erlass aus sozialen Gründen zu erhalten. Stundung und Erlass werden für Gering verdienende, Eltern oder Menschen, die Angehörige pflegen, gewährt. So ist es beispielsweise möglich, bei Unterschreiten einer Einkommensgrenze eine Stundung von bis zu fünf Jahren zu erhalten.
Die Antragstellung kann vor Beginn der Weiterbildung oder währenddessen erfolgen. Sogar bis zum letzten Unterrichtstag des ersten Maßnahmenabschnitts hat der Teilnehmer die Möglichkeit, seinen Antrag bei der Förderstelle einzureichen. Jedoch empfiehlt es sich, die Antragsstellung möglichst früh vorzunehmen. So gewährleistest du, dass die Zahlungen mit dem Start der Bildungsmaßnahme auf dein Konto entrichtet werden.
Rückwirkend (sobald der Lehrgang erfolgreich abgeschlossen wurde) ist keine Beantragung möglich, daher ist dies ein Faktor, der beachtet werden sollte. Empfehlenswert ist es, sich vorher genau zu den Abläufen beraten zu lassen.
Kontaktiere unsere Studienbetreuung am besten frühzeitig, wenn du dich für die Inanspruchnahme der Förderung interessierst. So profitierst du von einer optimalen Betreuung und kannst sichergehen, sämtliche Antragsformulare und Unterlagen rechtzeitig einzureichen.
Wenn du dich am DeLSt auf die Prüfung als Fach- oder Betriebswirt vorbereitest und die AFBG-Förderung beantragen möchtest, sind verschiedene Formblätter auszufüllen und gemeinsam mit einigen Unterlagen einzureichen.
Welche dies sind, ist auf den Antragsformularen angegeben. Erhältst du beispielsweise zusätzliche Leistungen wie Arbeitslosengeld, Gründungszuschuss oder Krankengeld, müssen die entsprechenden Bescheinigungen mit eingereicht werden. Dies gilt auch für beantragte, aber noch nicht erhaltene Leistungen. Auch über die zeitliche Weiterbildungsform - Vollzeit, Teilzeit oder Fernlehrgang - ist ein Nachweis beizufügen.
Weitere Unterlagen umfassen die Bescheinigungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, Nachweise der regelmäßigen Erfolgskontrolle sowie Rechnungen und Gebührenbescheide für die Prüfungsteilnahme, die für die Übernahme der Prüfungsgebühren erforderlich sind.