CONTENT INDEX PLACEHOLDER

Auszubildende im Betrieb durch ihre Ausbildung begleiten - doch wer darf eigentlich ausbilden?

Viele Betriebe haben schon vor langer Zeit verstanden, dass die Förderung von Fachkräften insbesondere innerhalb des Nachwuchses von großer Bedeutung ist. Dadurch sehen sich allerdings auch viele Unternehmen mit bestimmten Herausforderungen konfrontiert, da nach der AEVO, der Ausbildereignungsverordnung, fest geregelt ist, wer sich Ausbilder nennen und wer Auszubildende durch ihre eigene Ausbildung bis hin zur IHK-Prüfung begleiten darf. Umso beliebter auf dem Arbeitsmarkt sind daher Ausbilder mit einem entsprechenden Schein - doch ist dieser Schein notwendig, um ausbilden zu dürfen?

Es ist möglich, ohne Ada-Schein Auszubildende in einem Betrieb auszubilden, jedoch gelten hier entsprechende Voraussetzungen: Wer vor 2009 bereits als Ausbilder tätig war, darf auch heute noch ohne entsprechenden Nachweis ausbilden. Auch Menschen, die von Beruf beispielsweise Arzt, Rechtsanwalt oder auch Apotheker sind, dürfen ohne weitere Voraussetzungen, wie die erfolgreich abgelegte Prüfung, ausbilden. Für alle anderen Personen gilt nach AEVO der Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung durch Ablegen einer Prüfung, denn diese beweist Betrieben, dass arbeitspädagogische Fertigkeiten und auch arbeitspädagogische Kenntnisse vorliegen.

Wer sich also in Zukunft um die Nachwuchskräfte in einem Unternehmen kümmern und Azubis erfolgreich bis zu ihrer Prüfung begleiten möchte, kann sich durch den sogenannten Ausbilderschein nicht nur berufliche Perspektiven eröffnen, sondern auch verantwortungsvolle Aufgaben innerhalb einer Firma übernehmen. Als Fachkraft und Ausbildender mit einem Nachweis über die eigenen Fähigkeiten wirst du die sinnstiftende Aufgabe übernehmen, Jugendliche auf ihrem Berufsweg zu begleiten und Lehrlinge durch ihre Ausbildungszeit zu bringen.


Starte noch heute deinen Ausbilderschein!


Mithilfe des Ausbilderscheins die Karrierechancen verbessern

Du möchtest dir für die zum Ausbilden erforderlichen persönlichen und fachliche Qualifikationen aneignen, um dich in deinem Beruf breiter aufstellen oder sich für neue Arbeitgeber interessant machen zu können? Du möchtest deine fachliche Eignung und deine persönliche Eignung und deine Fähigkeiten, die du in deiner abgeschlossenen Berufsausbildung erworben hast, dafür nutzen, junge Menschen bei ihrer Berufsausbildung zu begleiten?

Dann solltest du dich jedem Falle gut auf die anstehende IHK-Prüfung vorbereiten, denn ein Ausbilder darf nur ausbilden, wenn er in eben dieser Prüfungssituation beweisen konnte, dass er durch seine erforderlichen fachlichen und persönlichen Kompetenzen als Ausbilder geeignet ist.

Für ein erfolgreiches Bestehen ist eine gute Vorbereitung notwendig: entweder an der Abendschule, über Fachbücher oder idealerweise durch einen für dich geeigneten Online-Kurs. Dieser bietet dir im Gegensatz zu anderen Lernformen ein ortsunabhängiges und flexibles Lernen und ermöglicht dir zudem, sich durch die Unterstützung von Experten die fachliche Eignung und auch die persönliche Eignung anzueignen.

Fachbücher hingegen erfordern sehr viel Selbstständigkeit und sie können durch unklare Inhalte eher zu falschem Wissen führen, da keine Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Auch Abendschulen können dich auf die Tätigkeit als Ausbilder vorbereiten, jedoch bist du in diesen Weiterbildungsangeboten oft zeitlich gebunden und verlierst dadurch deine Flexibilität, die du vor allem in einem festen Beruf benötigen wirst.

Dabei erwarten dich diese wichtigen Ausbildungsinhalte:

  • Ausbildungsplanung / Ausbildungsvoraussetzungen
  • Ausbildungsvorbereitung
  • Durchführung der betrieblichen Ausbildung
  • Abschlussprüfung der Azubis

Finanzierungsmöglichkeiten für die Weiterbildung ausschöpfen

Wer sich im Beruf weiterbilden und eine Ausbildung zum Ausbilder absolvieren möchte, rechnet meist mit einem finanziellen Aufwand. Doch es gibt insbesondere für Arbeitslose oder auch von Arbeitslosigkeit Bedrohte den sogenannten Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit, der dir die Ausbildung zum Ausbilder finanzieren kann.

Zudem gibt es einen Zuschuss der Bundesländer, mehr dazu findest du auf unserer Infoseite.


Die Weiterbildung am DeLSt bereitet dich nach AEVO optimal auf deine Prüfung vor!

Am DeLSt kannst du ohne bestimmte Voraussetzungen mit der Ausbildung zum Ausbilder starten und sich von unseren Experten ideal auf die Prüfung vor der IHK vorbereiten lassen. Dabei legen wir großen Wert darauf, in einem angemessenen Verhältnis zwischen Lerninhalten, die du dir selbstständig aneignest, und Aufgaben, die du mit unseren Tutoren bearbeitest, zu lehren.

Am DeLSt erwarten dich zudem weitere Vorteile:

  • unsere Prüfungsvorbereitung verleiht dir die geeignete Eignung, um Auszubildende betreuen und durch ihre Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen begleiten zu dürfen
  • sowohl der schriftliche Teil als auch der praktische Teil innerhalb der Prüfungssituation nach der AEVO werden intensiv trainiert
  • du erhöhst durch unsere Weiterbildung deine Chancen im Beruf und machst dich für viele Betriebe unterschiedlicher Branchen attraktiv
  • du entscheidest, wann du mit der Ausbildung zum Ausbilder starten möchtest - denn am DeLSt bieten wir unkomplizierte Anmeldungen für einen schnellen Start
  • bei uns lernst du alles Wissenswerte rund um die Berufsausbildung in einem Betrieb, fachliche Herausforderung bei der Betreuung von Auszubildenden und auch die Prüfung bei der IHK am Ende der Berufsausbildung

Wir beraten dich gern individuell und beantworten alle Fragen zur Anmeldung, zur Leistungsabrechnung oder auch zu Förderungsmöglichkeiten.

Nach erfolgreicher AdA-Prüfung kannst du mit dem Ausbilderschein Nachwuchskräfte durch ihre Ausbildung begleiten und übernimmst damit eine verantwortungsvolle Aufgabe innerhalb des jeweiligen Betriebes.


Starte noch heute deinen Ausbilderschein!



WIR BERATEN DICH GERNE!

Brauchst du Unterstützung bei deiner Entscheidung? Deine persönliche Studienberatung ist gerne für dich da!



FAQ

Ausbilden ohne Ausbilderschein möglich?

  • Generell dürfen Azubis in einem Betrieb nur durch entsprechende Ausbildende mit dem Ausbilderschein durch ihre Ausbildung begleitet werden. Für Ausbildende, die vor 2009 ihre Eignung unter Beweis gestellt haben, ist das Ablegen dieser AEVO-Prüfung nicht notwendig - ebenso müssen auch beispielsweise Ärzte und Rechtsanwälte nicht separat nachweisen, dass sie als Ausbildende geeignet sind. Für jegliche Personen, die zukünftig oder seit 2009 als Ausbilder arbeiten möchten und eben nicht freiberuflich sind, müssen den Schein vorweisen, um mit Auszubildenden arbeiten zu dürfen.

Lehrlinge ausbilden ohne Ausbilderschein?

  • Ob du ausbilden darfst ohne Ausbilderschein, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. So ist es prinzipiell möglich, dass ein Mitarbeiter Lehrlinge ausbilden kann ohne Ausbilderschein, allerdings muss dieser bereits vor 2009 als Ausbilder gearbeitet haben. Daneben ist das Ausbilden ohne Ausbilderschein Menschen gestattet, die als Arzt, Anwalt oder Apotheker tätig sind. Für alle anderen besteht die Option, als Ausbilder ohne Ausbilderschein tätig zu sein, nicht. Du musst deine persönliche und fachliche Eignung über den AdA-Schein nachweisen. Daher ist es in vielen Betrieben empfehlenswert, Fachkräfte mit dieser Aufgabe zu betrauen, die die entsprechende Qualifikation aufweisen. Mit dem Ausbilderschein verfügst du über fundierte Fachkenntnisse zu Ausbildungsplanung, -vorbereitung und -voraussetzungen sowie zur Durchführung einer betrieblichen Ausbildung und zur Begleitung der Auszubildenden bis zum Abschluss. Die Betreuung einer Ausbildung ohne Ausbilderschein ist demnach nur in wenigen Fällen möglich. Wer den Schein erwerben möchte, erhält am DeLSt die Möglichkeit, sich bei freier Zeit- und Ortswahl auf die AdA-Prüfung bei der IHK vorzubereiten.